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Kurz & Bunt

Aktuell

Über Abzocke beim Tierarzt

Vielleicht haben Sie schon über die Missstände in der Pharmaindustrie und der Humanmedizin gehört. Doch auch in der Tiermedizin geht es alles andere als richtig zu. Wussten Sie, dass große Unternehmen schon seit Jahren Tierarztpraxen und Tierkliniken aufkaufen? Große Konzerne wie Mars oder Nestle kaufen auch in deutschen Städten Kliniken und Praxen auf - insbesondere, aber nicht nur im Kleintierbereich - und das bleibt für die Patienten auf 4 Pfoten nicht ohne Konsequenzen. Dass große Firmen, die lediglich den Profit sehen, sich in das Gesundheitssystem einmischen, haben wir bereits aus der Humanmedizin gehört. Doch nun kommen auch die Fellnasen ins Visier. Der öffentliche Rundfunk berichtete bereits über diese besorgniserregende Entwicklung. Hohe Kosten und viel Verantwortung für junge Tierärzte: Laut Berichten, möchten viele Absolventen lieber eine sichere Festanstellung und keine eigene Praxis, denn Herrchen und Frauchen haben heutzutage hohe Erwartungen an Tierärzte. Hightech und neueste Methoden erfordern ein großes Investment, was junge Anfänger heutzutage nicht aufbringen können. Und so springen die großen Investoren ein, die neben modernster Medizintechnik selbstverständlich auch einen gewissen Profithunger mitbringen. Kann eine solche Tiermedizin noch sinnvoll sein? Wenn der Profit im Vordergrund steht und nicht mehr das Tier, kann das gut sein? Wie sinnvoll ist eine Behandlung, wenn am Ende Shareholder grüne Zahlen lesen wollen und sich für das Wohlbefinden des Haustieres in keinster Weise interessieren? Die ARD Reportage "Abzocke beim Tierarzt" im RBB, Sendung "schön+gut" vom 30.8.2022 deckte diverse Missstände auf, und zeigt, welche Behandlungen völlig unnötig sind. Die Übernahme ist nicht offensichtlich. Selbstverständlich ist es nicht klar ersichtlich, welche Firmen hinter den Ketten stehen, die mittlerweile in ganz Europa Tierarztpraxen und Kliniken aufkaufen. Die beiden führenden schwedischen Unternehmen, die in Deutschland die meisten Kliniken und Praxen aufgekauft haben, heißen Anicura und Evidensia. Evidensia gehört zum Nestlé-Konzern, während der US-Gigant Mars seit November 2018 Anicura übernommen hat. Hier geht es zu einem weiteren Artikel, der aufklärt, was da vor sich geht. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! Wer informiert ist, ist ganz klar im Vorteil. Unterstützen Sie bewusst Tierärzte und Kliniken, die Inhabergeführt sind. Kleine Praxen und Kliniken werden sonst bald der Vergangenheit angehören und dann wird es, wie in der Humanmedizin, auch in der Tiermedizin kaum mehr Möglichkeiten geben, den Profitgeiern zu entkommen.


Tierarzt Dirk Schrader
Bereits seit dem 5.Januar 1973 eröffnete er eine Kleintierpraxis in Hamburg-Rahlstedt. Nur vier Jahre später erwarb er ein Jugendstil-Gebäude in der Rahlstedter Straße und baute es so um, dass auf 4 Etagen der Geist der fortschrittlichen und kritischen Tiermedizin Einzug hielt: Praxis, Lehre und Forschung unter einem Dach. Seit 2005 arbeiten auch seine Söhne Rudolf-Philipp und Steven-Frederik gemeinsam mit Schwiegertochter Ifat als Tierärzte mit ihm zusammen. Liebevolle und vernünftige tierärztliche Leistungen sind das Steckenpferd der Praxis. Doch nicht nur auf Gefühlsebene soll alles passen. Bei der Entwicklung der Praxis standen Hochschullehrer und Wissenschaftler Pate. Die Professoren Lukas Felix Müller aus Berlin, Hamish Denny aus Bristol, Pim Wolvekamp aus Utrecht und Werner Küpper aus Aachen haben dabei geholfen, die Radiologie und die Chirurgie der Praxis auf Beststandard zu bringen. Die Labore Synlab und Idexx sorgen für eine sichere Diagnostik: Die Firma Regumed in München half mit ihrer Technik der russischen Quantenanalytik und Bioresonanz dabei, die Praxis auf ganzheitliche Beine zu stellen. Die Professoren Konstantin Meyl aus München und Josef Kwiatkowski aus Oer-Erkenschwick unterstützen mit dem Wissen der physikalischen Diagnostik. Claus Rudolf Warner mit seinem Institut für Quantenmedizin in Siek bei Hamburg ünterstützte hier ebenfalls. Die Firma Hebu Medical in Tuttlingen ist seit vielen Jahren Coach in Sachen Hochfrequenz- und nun auch der Plasmachirurgie. Sie stellt für das Team die verlängerte Rosenkopffräse her, um schmerzhafte Hüftgelenke nach der Methode Küpper schmerzfrei zu stellen. Dank dem Arzt Dr. Elias Salim konnte das Team bei Bandscheibenerkrankungen die, bei Menschen angewandte, Laserchirurgie für Hunde und Katzen erfolgreich modifizieren. Dr. Itamar Tsur kommt regelmäßig aus Jerusalem, um mit dem Team um Dirk Schrader Neuerungen in der Chirurgie, wie beispielsweise die künstliche Hüfte bei Hunden (total hip replacement), zu besprechen, einzuüben und durchzuführen.


Webseiten:
http://www.tieraerzte-hamburg.com/
http://www.asmn-hamburg.de/
http://www.kritische-tiermedizin.de/
https://www.jim-humble-verlag.com/products/keine-menschlichkeit-in-der-tiermedizin



Vogel des Jahres 2023

Fast 135.000 Menschen haben im Oktober 2022 bei der Wahl zum „Vogel des Jahres“ mitgemacht und dabei am häufigsten das Braunkehlchen gewählt. Der erste "Vogel des Jahres" wurde in Deutschland im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt. Auch in Österreich ist das Braunkehlchen 2023 der "Vogel des Jahres". Das Braunkehlchen ist 12 bis 14 Zentimeter groß und verdankt seinen Namen seiner braun-orangen Brust und Kehle. Wegen des weißen Gesichtsbandes über den Augen wird es auch "Wiesenclown" genannt. Sein Lebensraum sind feuchte Wiesen, Brachen und Feldränder. Wichtig für das Braunkehlchen sind einzelne Büsche, hohe Stauden oder Zaunpfähle, welches der Vogel als Sing- und Ansitzwarte nutzen. Außerdem hat es eine besondere Strategie, um sich vor Fressfeinden zu schützen: Wenn ein Greifvogel am Himmel auftaucht, nimmt das Braunkehlchen eine "Pfahlstellung" ein und versucht so, sich unsichtbar zu machen. Das Braunkehlchen frisst Insekten, Spinnen und Würmer, im Herbst auch Beeren. In Deutschland leben noch 19.500 bis 35.000 Brutpaare, Tendenz leider stark fallend. Der frisch gekürte Vogel des Jahres 2023 kommt übrigens fast überall hierzulande vor, am häufigsten aber im Osten und Nordosten. Er bevorzugt weniger dicht besiedelte Regionen. Das Braunkehlchen ist ein Langstreckenzieher und bricht bereits im September nach Süden auf. Der kleine Singvogel verbringt den Winter mehr als 5.000 Kilometer von Deutschland entfernt südlich der Sahara. Im April kommt es wieder zu uns zurück. Wie viele andere Zugvögel auch fliegen Braunkehlchen nachts. Tagsüber suchen sie nach Nahrung oder ruhen sich aus. Bei uns angekommen, suchen sie blütenreiche Wiesen und Brachen, um hier in Bodennestern zu brüten. Diese verschwinden allerdings zunehmend, weshalb der Bestand des Braunkehlchens seit Jahrzehnten zurückgeht. Das Braunkehlchen braucht ungemähte Wiesen und Blühstreifen. Aber diese sind leider durch die intensive Landwirtschaft immer seltener zu finden. Helfen kann man dem Braunkehlchen, indem man beim Einkauf auf regionale und ökologisch produzierte Lebensmittel zurückgreift.

Vogel des Jahres 2023: Braunkehlchen, Quelle NABU, Leif Miller (NABU-Bundesgeschäftsführer). Weitere Infos unter www.nabu.de



Humanhomöopathika bei Tieren

Laut dem Beschluss vom 29. September 2022, 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 – Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Mit dem veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 50 Abs. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel vom 27. September 2021 (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt und nichtig ist, soweit die Vorschrift die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt stellt. Die Beschwerdeführerinnen sind als Tierheilpraktikerinnen beziehungsweise Tierhomöopathin tätig und behandeln Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen, hochpotenzierten Humanhomöopathika. Nach dem mit Wirkung zum 28. Januar 2022 neu eingeführten § 50 Abs. 2 TAMG dürfen sie solche Humanhomöopathika bei Tieren nur noch dann anwenden, wenn sie zuvor von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind. Dieser in § 50 Abs. 2 TAMG angeordnete Tierarztvorbehalt verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und – im Falle einer der Beschwerdeführerinnen, die zugleich Tierhalterin ist – in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), soweit die Vorschrift einen Tierarztvorbehalt auch für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika vorsieht. Der damit verbundene Grundrechtseingriff ist nicht verhältnismäßig. Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung von Belangen des Tierschutzes und einer Schädigung der Gesundheit von Tier und Mensch als gering einzuschätzen ist und durch die Einführung einer Pflicht zum Nachweis theoretischer Kenntnisse im Bereich der Tierheilkunde weiter gemindert werden kann, keinen verfassungsrechtlich angemessenen Ausgleich vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 92/2022 vom 16. November 2022, Beschluss vom 29. September 2022, 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig. Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html. Bild: © David.Sch_AdobeStock


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